Eine öffentliche Förderung kann von allen Eltern beantragt werden-diese deckt einen Großteil der Kosten ab.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag auf Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist beim Jugendamt Calw, Vogteistraße 42-46,75365 Calw zu stellen. Der Antrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Die Bewilligung von Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist erst ab dem Monat möglich, in dem die Antragsstellung erfolgt. Spätestens einen Monat vor Bewilligungsende ist ggf. ein Folgeantrag zu stellen. Das Kostenrisiko tragen die Eltern bis eine Kostenzusage (Jugendhilfebescheid) des Landratsamtes Calw vorliegt.
Den Antrag auf öffentliche Förderung finden Sie im Internet:
www.kreis-calw.de/Kindertagespflege
->Antrag auf öffentliche Förderung Kindertagespflege
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Frau Kuhn/ Frau Fette: Tel. 07051/160-220)
Eigenanteil der Eltern:
Die Eltern/Elternteile haben sich gemäß § 90 SGB VIII an den Kosten der Kindertagespflege zu beteiligen. Der Kostenbeitrag wird unabhängig vom Einkommen festgesetzt. Der monatliche Kostenbeitrag wird durch Multiplikation der bewilligten monatlichen Betreuungszeit mit dem Kostenbeitragssatz (analog zur gewährten laufenden Geldleistung) ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.kreis-calw.de/Kindertagespflege
->Merkblatt Wirtschaftliche Jugendhilfe - Tagespflege im eigenen Haushalt gültig ab 01.01.2022